Existenzgründung

Gemäß § 18 des Einkommenssteuergesetzes sind folgende Tätigkeiten und Berufsgruppen begünstigt:

Die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten sowie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe

Wir unterstützen Sie von der Gründung an!

Unsere Aufgaben:

  • Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt
  • Antrag für den Gründungszuschuss
  • Erfolgsplanung für Ihren Kredit
  • Hilfe bei der Businessplanerstellung
  • Einnahme- / Überschussrechnung
  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss
  • Betriebliche und private Steuererklärung